Ausbildungsvoraussetzungen
Je nach vorhandenem Flugschein umfasst die Tragschrauber Ausbildung einen unterschiedlichen
Umfang.
Schulung von Personen ohne fliegerische Vorbildung
Theorieausbildung:
- Luftrecht
- Flugfunk
- Navigation
- Meteorologie
- menschliches Leistungsvermögen
- Technik
- Verhalten in besonderen Fällen
Praxisausbildung:
- 30 h Flugausbildung auf Tragschrauber, mind. 150 Starts und
Landungen, mind 10 h mit Fluglehrer und mind. 5 h Alleinflugzeit
sowie mind. 20 Allein-Landungen.
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen.
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer.
- Mind. zwei Überlandflüge (> 200 km mit Zwischenlandung)
- mindestens drei Überlandflüge im Alleinflug über
je mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz
- sowie die theoretische und praktische Einweisung in besondere
Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß
Flughandbuch.
Prüfung durch Prüfungsrat
Für die Lizenzerteilung sind einzureichen:
- Antrag auf Ausstellung der Lizenz
- gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
- Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem
Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie,
wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde)
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
- Kopie des Personalausweises oder Passes
- Ausbildungsnachweisheft (bzw. vom Ausbildungsleiter beglaubigte
Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
- Nachweis über bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
- Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
Bewerber mit gültiger Lizenz PPL-C / PPL-H oder UL-Trike
Theorieausbildung:
- Technik
- Verhalten in besonderen Fällen
Praxisausbildung wie Fußgänger mit folgenden Erleichterungen:
Bei PPL(C) bzw. PPL(H):
- Es können max. 20 h auf Segelflugzeugen oder Hubschraubern
angerechnet werden
Bei UL-Trike:
- Es können max. 5 h auf UL-Trike angerechnet werden
d.h.
Praxisausbildung auf Tragschrauber:
- mind. 10 h (bei PPL-C/PPL-H) bzw.
- mind. 25 h (bei UL-Trike),
davon
- mind. 5 h Alleinflug und mindestens 20 Allein-Landungen
- min. 2 Überlandflüge von mind. 200 km mit Zwischenlandung
in Begleitung des Fluglehrers
Für die Lizenzerteilung sind einzureichen:
- Antrag auf Ausstellung der Lizenz
- Bestätigung des Theorieunterrichts und der Theorieprüfung
durch die Flugschule (Ausbildungsnachweisheft)
- Nachweis über mind. 10 h (PPL-C/PPL-H) bzw. 25 h (UL-Trike)
- Nachweis über bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
- Kopie der bereits vorhandenen gültigen Lizenz
- Kopie des Personalausweises oder Passes
- Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
Bewerber mit gültigem Pilotenschein Dreiachs PPL(A),PPL (B),
PPL(C) TMG oder SPL
Theorieausbildung:
Praxisausbildung:
- Die Flugausbildung umfasst bei Bewerbern, die eine Lizenz als
Flugzeugführer, Führer von aerodynamisch gesteuerten
UL oder Segeflugzeugen mit Klassenberechtigung für Reisemotorsegler
besitzen, mindestens:
Eine Ausbildung auf Tragschraubern in einer dazu registrierten
Ausbildungseinreichtung.
In diesen Fällen entfällt die Mindeststundenanzahl für
die praktische Ausbildung. Dabei müssen jedoch alle Ausbildungsabschnitte
gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für Tragschrauber
durchgeführt und dokumentiert werden.
Die Überlandflugausbildung kann auf einen Überlandflug
auf einem fremden Platz reduziert werden.
Prüfung durch Prüfungsrat
Für die Lizenzerteilung sind einzureichen:
- Antrag auf Ausstellung der Lizenz
- Bestätigung des Theorieunterrichts und der Theorieprüfung
durch die Flugschule (Ausbildungsnachweisheft)
- Nachweis über Praxisausbildung (Ausbildungsnachweisheft)
- Nachweis über bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
- Kopie der bereits vorhandenen gültigen Lizenz/-en
- Kopie des Personalausweises oder Passes
- Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
Bewerber mit gültigem Motorschirm / Motorschirm-Trike
Theorieausbildung:
Praxisausbildung:
- 30 h Flugausbildung auf Tragschrauber, mind. 150 Starts und
Landungen, mind 10 h mit Fluglehrer und mind. 5 h Alleinflugzeit
sowie mind. 20 Allein-Landungen.
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen.
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer.
- Mind. zwei Überlandflüge (> 200 km mit Zwischenlandung)
- mindestens drei Überlandflüge im Alleinflug über
je mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz
- sowie die theoretische und praktische Einweisung in besondere
Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß
Flughandbuch.
Für die Lizenzerteilung sind einzureichen:
- Antrag auf Ausstellung der Lizenz
- gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
- Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte
Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
- Nachweis über bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
- Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
Bewerber mit gültiger unbeschränkter Lizenz für Hängegleiter
oder Gleitsegel
Theorieausbildung:
Die Ausbildung und Prüfung kann in folgenden Fächern
entfallen:
- Meteorologie
- Flugfunk bei Nachweis
Praxisausbildung:
- 30 h Flugzeit auf Gyrocopter, davon mind. 5 h Alleinflugzeit.
mind. 10 Flugstunden mit Fluglehrer vor dem ersten Alleinflug
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen.
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer.
- Mind. zwei Überlandflüge (> 200 km mit Zwischenlandung)
- sowie die theoretische und praktische Einweisung in besondere
Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß
Flughandbuch.
Prüfung durch Prüfungsrat
Für die Lizenzerteilung sind einzureichen:
- Antrag auf Ausstellung der Lizenz
- gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
- Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem
Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie,
wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde)
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
- Kopie des Personalausweises oder Passes
- Ausbildungsnachweisheft (bzw. vom Ausbildungsleiter beglaubigte
Kopiender Seiten 3 bis 9 daraus)
- Nachweis über bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
- Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis