Ausbildungsvoraussetzungen

Je nach vorhandenem Flugschein umfasst die Tragschrauber Ausbildung einen unterschiedlichen Umfang.


Schulung von Personen ohne fliegerische Vorbildung

Theorieausbildung:

  • Luftrecht
  • Flugfunk
  • Navigation
  • Meteorologie
  • menschliches Leistungsvermögen
  • Technik
  • Verhalten in besonderen Fällen

Praxisausbildung:

  • 30 h Flugausbildung auf Tragschrauber, mind. 150 Starts und Landungen, mind 10 h mit Fluglehrer und mind. 5 h Alleinflugzeit sowie mind. 20 Allein-Landungen.
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen.
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer.
  • Mind. zwei Überlandflüge (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • mindestens drei Überlandflüge im Alleinflug über je mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz
  • sowie die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch.


Prüfung durch Prüfungsrat

Für die Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag auf Ausstellung der Lizenz
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
  • Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde)
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Nachweis über bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis


Bewerber mit gültiger Lizenz PPL-C / PPL-H oder UL-Trike

Theorieausbildung:

  • Technik
  • Verhalten in besonderen Fällen

Praxisausbildung wie Fußgänger mit folgenden Erleichterungen:

Bei PPL(C) bzw. PPL(H):

  • Es können max. 20 h auf Segelflugzeugen oder Hubschraubern angerechnet werden

Bei UL-Trike:

  • Es können max. 5 h auf UL-Trike angerechnet werden

d.h.

Praxisausbildung auf Tragschrauber:

  • mind. 10 h (bei PPL-C/PPL-H) bzw.
  • mind. 25 h (bei UL-Trike),
    davon
  • mind. 5 h Alleinflug und mindestens 20 Allein-Landungen
  • min. 2 Überlandflüge von mind. 200 km mit Zwischenlandung in Begleitung des Fluglehrers

Für die Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag auf Ausstellung der Lizenz
  • Bestätigung des Theorieunterrichts und der Theorieprüfung durch die Flugschule (Ausbildungsnachweisheft)
  • Nachweis über mind. 10 h (PPL-C/PPL-H) bzw. 25 h (UL-Trike)
  • Nachweis über bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
  • Kopie der bereits vorhandenen gültigen Lizenz
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis



Bewerber mit gültigem Pilotenschein Dreiachs PPL(A),PPL (B), PPL(C) TMG oder SPL

Theorieausbildung:

  • Technik
  • V.i.b.F

Praxisausbildung:

  • Die Flugausbildung umfasst bei Bewerbern, die eine Lizenz als Flugzeugführer, Führer von aerodynamisch gesteuerten UL oder Segeflugzeugen mit Klassenberechtigung für Reisemotorsegler besitzen, mindestens:
    Eine Ausbildung auf Tragschraubern in einer dazu registrierten Ausbildungseinreichtung.
    In diesen Fällen entfällt die Mindeststundenanzahl für die praktische Ausbildung. Dabei müssen jedoch alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für Tragschrauber durchgeführt und dokumentiert werden.
    Die Überlandflugausbildung kann auf einen Überlandflug auf einem fremden Platz reduziert werden.


Prüfung durch Prüfungsrat

Für die Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag auf Ausstellung der Lizenz
  • Bestätigung des Theorieunterrichts und der Theorieprüfung durch die Flugschule (Ausbildungsnachweisheft)
  • Nachweis über Praxisausbildung (Ausbildungsnachweisheft)
  • Nachweis über bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
  • Kopie der bereits vorhandenen gültigen Lizenz/-en
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

Bewerber mit gültigem Motorschirm / Motorschirm-Trike


Theorieausbildung:

  • Technik
  • V.i.b.F.

Praxisausbildung:

  • 30 h Flugausbildung auf Tragschrauber, mind. 150 Starts und Landungen, mind 10 h mit Fluglehrer und mind. 5 h Alleinflugzeit sowie mind. 20 Allein-Landungen.
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen.
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer.
  • Mind. zwei Überlandflüge (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • mindestens drei Überlandflüge im Alleinflug über je mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz
  • sowie die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch.

Für die Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag auf Ausstellung der Lizenz
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Nachweis über bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis



Bewerber mit gültiger unbeschränkter Lizenz für Hängegleiter oder Gleitsegel

Theorieausbildung:

Die Ausbildung und Prüfung kann in folgenden Fächern entfallen:

  • Meteorologie
  • Flugfunk bei Nachweis

Praxisausbildung:

  • 30 h Flugzeit auf Gyrocopter, davon mind. 5 h Alleinflugzeit.
  • mind. 10 Flugstunden mit Fluglehrer vor dem ersten Alleinflug
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen.
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer.
  • Mind. zwei Überlandflüge (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • sowie die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch.

Prüfung durch Prüfungsrat


Für die Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag auf Ausstellung der Lizenz
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
  • Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde)
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopiender Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Nachweis über bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

 

 

Flugplatz Marl Loemuehle


© Ralf Sowinski Tragschrauber